Preise und Vorschriften
Preise
Schließzeiten des Campingplatzes:
Vom 22. April bis 31. Mai
Vom 01. Oktober bis 15. November
Winterpreise 2023/2024 vom 16. November bis 28. April | Nebensaison | Hochsaison 22/12-07/01 07/02-13/02 27/03-02/04 |
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Erwachsene | € 9,00 | € 9,00 |
Kind 0-4 Jahre | Frei | Frei |
Kind 5-12 Jahre | € 5,50 | € 5,50 |
Wohnmobilstellplatz / Wohnwagenstellplatz zum Pauschalpreis Menschen, Energie, Duschen, Be- und Entladen | € 30,00 | € 35,00 |
Saisonal Stellplatz | – | € 980,00 |
Haustiere | Frei | Frei |
verschiedene Steuern außer der Kurtaxe von 0,40 € pro Person und Tag ab 12 Jahren.
Preisliste vom 16/09/2023
Sommerpreise 2023 vom 01. Juni bis 30. September | Nebensaison | Hochsaison 10/07-27/08 |
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Erwachsene | € 6,50 | € 8,50 |
Kind 0-4 Jahre | Frei | Frei |
Kind 5-12 Jahre | € 4,00 | € 6,00 |
Stellplatz A standard Wohnwagen, Wohnmobile, Zelt mit Stromanschluss | € 9,00 | € 11,00 |
Stellplatz B kleines Zelt mit Stromanschluss | € 7,00 | € 8,00 |
Saisonal Stellplatz | – | € 980,00 |
Haustiere | Frei | Frei |
verschiedene Steuern außer der Kurtaxe von 0,20 € pro Person und Tag ab 12 Jahren.
Ab 01/07/23 steigt die Kurtaxe auf € 0,40
Preisliste vom 30/03/2023
VORSCHRIFTEN
Tiere sind kostenlos erlaubt, solange sie unter Kontrolle gehalten werden. |
Besuche innerhalb des Campingplatzes werden nur mit Genehmigung der Direktion und nach Vorlage eines Personalausweises geduldet |
Nur ein Auto pro Besatzung ist erlaubt weitere Fahrzeuge können am Eingang des Camps geparkt werden |
Die Verwendung von elektrischen Heizgeräten ist strengstens verboten |
Es ist strengstens verboten gazebos zu einbauen, sofern nicht anders vereinbart |
Die Übernachtungspreise auf dem Campingplatz, die an der Rezeption ausgehängt werden, gelten von der Ankunft bis 13:00 Uhr des folgenden Tages, sofern nicht anders vereinbart |
Die Ankunft auf dem Campingplatz ist nach 15:00 Uhr möglich, sofern nicht anders vereinbart |
Der Campingplatz muss verlassen bis 13:00 Uhr werden, sofern nicht anders vereinbart |
Von 23.00 bis 7.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr ist eine Lärmminderung erforderlich. Zu diesen Zeiten ist auch der Zugang zu motorisierten Fahrzeugen verboten |