Preise und Vorschriften
Preise
SCHLIEßZEITEN des Campingplatzes:
Vom 28. April bis 31. Mai
Vom 07. Oktober bis 21. November
Winterpreise 2024/2025 vom 22. November bis 27. April | Nebensaison | Hochsaison 20/12-06/01 28/02-09/03 16/04-27/04 |
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Wohnmobilstellplatz / Wohnwagenstellplatz zum Pauschalpreis bis zu 4 Personen, Energie, Duschen, Be- und Entladen | € 33,00 | € 40,00 |
Erwachsene zusätzlich | € 7,00 | € 9,00 |
Kind 5-12 Jahre zusätzlich | € 4,50 | € 6,50 |
Kind 0-4 Jahre zusätzlich | Frei | Frei |
Saisonal Vertrag | – | € 1’000,00 |
Haustiere | Frei | Frei |
verschiedene Steuern außer der Kurtaxe von 0,40 € pro Person und Tag ab 12 Jahren
Die Preise verstehen sich pro Tag
Preisliste vom 04/10/2024
Sommerpreise 2024 vom 01. Juni bis 06. Oktober | Nebensaison | Hochsaison 08/07-26/08 |
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Erwachsene | € 7,00 | € 9,00 |
Kind 0-4 Jahre | Frei | Frei |
Kind 5-12 Jahre | € 4,50 | € 6,50 |
Stellplatz A standard Wohnwagen, Wohnmobile, Zelt mit Stromanschluss | € 9,50 | € 12,00 |
Stellplatz B kleines Zelt mit Stromanschluss | € 7,50 | € 9,00 |
Saisonal Vertrag | – | € 1’000,00 |
Haustiere | Frei | Frei |
verschiedene Steuern außer der Kurtaxe von 0,40 € pro Person und Tag ab 12 Jahren
Die Preise verstehen sich pro Tag
Preisliste vom 01/04/2024
VORSCHRIFTEN
Tiere sind kostenlos erlaubt, solange sie unter Kontrolle gehalten werden. |
Besuche innerhalb des Campingplatzes werden nur mit Genehmigung der Direktion und nach Vorlage eines Personalausweises geduldet |
Nur ein Auto pro Besatzung ist erlaubt weitere Fahrzeuge können am Eingang des Camps geparkt werden |
Die Verwendung von elektrischen Heizgeräten ist strengstens verboten |
Es ist strengstens verboten gazebos zu einbauen, sofern nicht anders vereinbart |
Die Übernachtungspreise auf dem Campingplatz, die an der Rezeption ausgehängt werden, gelten von der Ankunft bis 13:00 Uhr des folgenden Tages, sofern nicht anders vereinbart |
Die Ankunft auf dem Campingplatz ist nach 15:00 Uhr möglich, sofern nicht anders vereinbart |
Der Campingplatz muss verlassen bis 13:00 Uhr werden, sofern nicht anders vereinbart |
Von 23.00 bis 7.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr ist eine Lärmminderung erforderlich. Zu diesen Zeiten ist auch der Zugang zu motorisierten Fahrzeugen verboten |