Preise und Vorschriften

Preise

Schließzeiten des Campingplatzes:
Vom 22. April bis 31. Mai
Vom 01. Oktober bis 15. November

Winterpreise 2023/2024
vom 16. November bis 28. April
NebensaisonHochsaison
22/12-07/01
07/02-13/02
27/03-02/04
Erwachsene€ 9,00€ 9,00
Kind 0-4 JahreFreiFrei
Kind 5-12 Jahre€ 5,50€ 5,50
Wohnmobilstellplatz / Wohnwagenstellplatz zum Pauschalpreis
Menschen, Energie, Duschen, Be- und Entladen
€ 30,00€ 35,00
Saisonal Stellplatz€ 980,00
HaustiereFreiFrei
Die oben genannten Preise beinhalten 10% MwSt.
verschiedene Steuern außer der Kurtaxe von 0,40 € pro Person und Tag ab 12 Jahren.

Preisliste vom 16/09/2023
Sommerpreise 2023
vom 01. Juni bis 30. September
NebensaisonHochsaison
10/07-27/08
Erwachsene€ 6,50€ 8,50
Kind 0-4 JahreFreiFrei
Kind 5-12 Jahre€ 4,00€ 6,00
Stellplatz A standard
Wohnwagen, Wohnmobile, Zelt mit Stromanschluss
€ 9,00€ 11,00
Stellplatz B
kleines Zelt mit Stromanschluss
€ 7,00€ 8,00
Saisonal Stellplatz€ 980,00
HaustiereFreiFrei
Die oben genannten Preise beinhalten 10% MwSt.
verschiedene Steuern außer der Kurtaxe von 0,20 € pro Person und Tag ab 12 Jahren.
Ab 01/07/23 steigt die Kurtaxe auf € 0,40

Preisliste vom 30/03/2023

VORSCHRIFTEN

Tiere sind kostenlos erlaubt, solange sie unter Kontrolle gehalten werden.
Besuche innerhalb des Campingplatzes werden nur mit Genehmigung der Direktion und nach Vorlage eines Personalausweises geduldet
Nur ein Auto pro Besatzung ist erlaubt
weitere Fahrzeuge können am Eingang des Camps geparkt werden
Die Verwendung von elektrischen Heizgeräten ist strengstens verboten
Es ist strengstens verboten gazebos zu einbauen, sofern nicht anders vereinbart
Die Übernachtungspreise auf dem Campingplatz, die an der Rezeption ausgehängt werden, gelten von der Ankunft bis 13:00 Uhr des folgenden Tages, sofern nicht anders vereinbart
Die Ankunft auf dem Campingplatz ist nach 15:00 Uhr möglich, sofern nicht anders vereinbart
Der Campingplatz muss verlassen bis 13:00 Uhr werden, sofern nicht anders vereinbart
Von 23.00 bis 7.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr ist eine Lärmminderung erforderlich.
Zu diesen Zeiten ist auch der Zugang zu motorisierten Fahrzeugen verboten